Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH für die Briefbeförderungsaufträge
- Geltungsbereich
Der Anwendungsbereich dieser AGB umfasst alle Briebeförderungsaufträge. Das sind zwischen Autraggebern, im Folgenden Absender genannt, und der Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, im Folgenden NordBrief genannt, geschlossene Verträge über die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen, Postkarten, Katalogen oder Werbeantworten. Abweichende AGB vom Absender, die NordBrief nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn NordBrief nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preisliste/Leistungsbeschreibung NordBrief in der jeweils gültigen Fassung. - Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, auch wenn sie von Vertretern oder sonstigen Verkaufsmitarbeitern entgegengenommen werden, erlangen für NordBrief erst Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung. Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen NordBrief und einem Absender begründet. Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren Übernahmeorten zu den vom Absender definierten Zielorten. Ausgeschlossen von der Beförderung sind Sendungen, die Bargeld, Barschecks, Wechsel, Wertmarken, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine oder sonstige Wertgegenstände sowie verderbliche Waren enthalten. Für den Inhalt der Sendung ist allein der Absender verantwortlich. Für NordBrief besteht insoweit keine Prüfungspflicht. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen oder Änderungen trägt der Auftraggeber die Gefahr etwaiger Missverständnisse bei der Übermittlung. Das von NordBrief bediente Zielgebiet ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.
Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Adresse oder in sonstiger Weise nicht der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es NordBrief frei:
- die Annahme der Sendung zu verweigern,
- eine bereits übergebene / übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder die Sendung ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
Das Recht von NordBrief, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt auch in den Fällen unberührt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung gegenübersteht.
- Pflichten des Absenders
Für die rechtzeitige Bereitstellung der Sendungen am jeweils vereinbarten Übergabeort ist der Absender verantwortlich. Eine Sendung muss vom Absender ausreichend adressiert (Absender/Empfänger) sein. Nicht ausreichend ist die alleinige Angabe des Postfaches vom Adressaten. Der Absender haftet dafür, dass die Sendungen ordnungsgemäß verschlossen und für die maschinelle Verarbeitung geeignet sind. Des Weiteren ist für Sendungen eine derart geeignete Verpackung zu wählen, dass der Transport und die Übergabe vollständig und gefahrlos durch NordBrief gewährleistet werden kann. Auf den Wert des Inhalts der Sendung darf die Verpackung keine Rückschlüsse zulassen. NordBrief ist berechtigt, die Beförderung von Sendungen zu verweigern, deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt bzw. durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können. - Pflichten von NordBrief
Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes (Lagerung, Nachsendung, etc.) zwischen NordBrief und Empfänger vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Vorausverfügung getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte, geeignete und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, seinen Ehegatten oder an eine Person, die NordBrief gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung berechtigt ist, erfolgen. Ist die Ablieferung der Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, kann sie einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Das sind Angehörige des Empfängers, der Ehepartner oder andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen Wohnung sowie andere Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, von denen den Umstände nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Ist eine Ablieferung nach den vorhergehenden Absätzen 1 und 2 oder anderen von NordBrief nicht vorhersehbaren Gründen unmöglich, so unternimmt NordBrief am folgenden Werktag einen weiteren kostenlosen Zustellversuch. Ein dritter Zustellversuch wird ebenfalls unternommen, doch ist er für den Absender kostenpflichtig in Höhe des Beförderungsentgeltes für diese Sendung. Sendungen sind unzustellbar, wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 1 und 2 angetroffen werden konnten oder die Annahme verweigert wurde. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung. Unzustellbare Sendungen werden an den Absender zurückbefördert. Ist die Zurückbeförderung unzustellbarer Sendungen mangels ausreichender Absenderangaben und sonstiger Recherche unmöglich, ist NordBrief nach Ablauf von sechs Wochen zur Vernichtung der Sendung berechtigt. NordBrief übernimmt auch die Vorsortierung von Sendungen zum Zwecke der Vorbereitung des Versandes und der Zustellung durch Drittunternehmen. Dazu sammelt NordBrief Sendungen verschiedener Absender, bündelt, sortiert und bereitet diese Sendungen für die Zustellung durch Drittunternehmen für die Absender in deren Namen vor (Konsolidierung). Die Leistungen von NordBrief beziehen sich in diesem Falle nur auf die Sendungsvorbereitung und Weiterleitung an den für den Absender/Einlieferer zustellenden Postdienstleister. NordBrief ist weiterhin berechtigt, Sendungen im ausgewiesenen NordBrief-Zustellgebiet auch mit der Deutschen Post AG zu versenden.
NordBrief ist berechtigt, alle von ihr zuzustellenden Sendungen, die in den Betriebsablauf der Deutschen Post AG gelangten, dort wieder entgegenzunehmen.
- Entgelt
Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebenden Verbindlichkeit des Absenders gegenüber NordBrief ist die jeweils aktuell gültige Preisliste maßgeblich. Für Sendungen, die mit der Deutschen Post AG versendet werden müssen, kommen die zum Zeitpunkt der Versendung gültigen Tarife der Deutschen Post AG zum Tragen. Die dem Absender entstehende Verbindlichkeit, ist unverzüglich nach Erhalt der Sammelrechnung ohne Abzug zu begleichen. - Haftung
Reklamationen über Mängel in der Zustellung hat der Absender innerhalb von zwei Tagen, nachdem er vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangte, schriftlich gegenüber NordBrief geltend zu machen. Reklamationen, die jedoch später als eine Woche nach Zustellende eingehen, bleiben unberücksichtigt.
Alle Ansprüche des Absenders auf Ersatz unmittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- und Folgeschadens – gegen NordBrief, die leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der NordBrief – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet NordBrief der Höhe nach, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. NordBrief haftet bei Überschreitung der vereinbarten Zustellzeiten und sonstiger Abweichungen in der Zustellung bis zur Höhe des einfachen Betrages der Beförderungsgebühr. Zusätzlich zahlt NordBrief dem Absender eine Vertragsstrafe in Höhe des Beförderungsentgeltes für diese Sendung. Weitere Schadensersatzansprüche des Absenders gegenüber NordBrief sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Absenders bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind ferner Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von NordBrief zurückzuführen sind sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
Die Haftung ist ausgeschlossen bei Schäden, die aufgrund höherer Gewalt verursacht wurden. Die Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden an Sendungen, die nicht der in der aktuell gültigen Preisliste aufgeführten Produkt- und Leistungsbeschreibung entsprechen, oder Schäden, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Sendungsinhaltes, etwa durch Hitze, Kälte oder Luftfeuchtigkeit, entstehen.
- Abweichende Regelungen
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichen, bedürfen der Schriftform. - Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so haben die übrigen weiterhin Geltung für das Vertragsverhältnis zwischen dem Absender und NordBrief. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt und der Vertrag soll entsprechend seinem wirtschaftlichen Sinn und gemäß dem Willen der Vertragsparteien durchgeführt werden. - Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist Flensburg.
Flensburg, im Januar 2016